Privatkredite vermitteln, als selbstständiger Kreditvermittler
Vermitteln Sie Ratenkredite und Konsumentenkredite über iBaufi: digitale Abwicklung, ein breites Netzwerk an Banken und Kreditgebern und eine Provision von bis zu 6 %, ohne Mindestumsatz.
Jetzt Partner werden Provision ansehenWas bedeutet es, Privatkredite zu vermitteln?
Als Kreditvermittler bringen Sie Kreditnehmer und Banken zusammen und finden für Ihre Kunden den passenden Ratenkredit, digital und ohne eigene Bankanbindungen.
Privatkredite, auch Konsumenten- oder Ratenkredite genannt, sind Darlehen zur freien Verwendung, die nicht durch eine Immobilie besichert sind. Als Vermittler erfassen Sie den Bedarf Ihrer Kunden, vergleichen Angebote verschiedener Kreditgeber und begleiten den Antrag bis zum Abschluss. Über iBaufi nutzen Sie dafür eine digitale Abwicklung und ein breites Netzwerk an Banken und Kreditgebern, statt einzelne Verträge selbst aufzubauen.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Baufinanzierung: Immobiliendarlehen fallen unter § 34i GewO, die Vermittlung von Privatkrediten dagegen aktuell unter § 34c GewO. Wer beides anbieten möchte, kombiniert die passenden Erlaubnisse. Für die Immobilienseite finden Sie alles im Baufinanzierung Partnerprogramm.
Für die gewerbliche Vermittlung von Privatkrediten ist derzeit eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO nötig. Klären Sie diesen Punkt vorab, ein Start ohne Mindestumsatz nimmt Ihnen dann den wirtschaftlichen Druck beim Aufbau.
Ihre Vorteile als Kreditvermittler mit iBaufi
Bis zu 6 % Provision
Attraktive Vergütung, berechnet auf das vermittelte Kreditvolumen, abhängig von Bank, Produkt und Volumen.
Transparente Abrechnung
Nachvollziehbare Vergütung ohne fixe Grundgebühren, klar dokumentiert je Vermittlung.
Digitale Abwicklung
Erfassung, Vergleich und Antrag laufen digital und strukturiert, mit wenigen Klicks.
Breites Kreditgeber-Netzwerk
Zugang zu vielen Banken und Kreditgebern, mehr Auswahl bedeutet passendere Angebote.
Kein Mindestumsatz
Keine Umsatzvorgaben, keine fixe Grundgebühr, auch nebenberuflich planbar.
Persönliche Betreuung
Ein fester Ansprechpartner unterstützt Sie bei Einrichtung, ersten Fällen und laufenden Fragen.
Welche Privatkredite Sie vermitteln
Ratenkredite zur freien Verwendung
Klassische Konsumentenkredite ohne Zweckbindung, für Anschaffungen, Ausgleich oder größere Vorhaben. Der häufigste Anwendungsfall in der Vermittlung.
Umschuldung und Ablösung
Bestehende Kredite zu besseren Konditionen zusammenfassen. Für viele Kunden ein starker Beratungsanlass, gerade bei mehreren laufenden Raten.
Anschaffungs- und KFZ-Kredite
Finanzierungen für Fahrzeug, Einrichtung oder Technik, oft mit klarer Verwendung und einfacher Kalkulation.
Regelkonform und seriös
Die Vermittlung erfolgt transparent und dokumentiert, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zum Verbraucherschutz.
Bis zu 6 % Provision, so setzt sich Ihre Vergütung zusammen
Ihre Vergütung berechnet sich in der Regel als Prozentsatz des vermittelten Kreditvolumens und kann bis zu 6 % betragen. Der konkrete Satz hängt von Bank, Produkt und Volumen ab. Bezahlt wird die Provision üblicherweise von der Bank, für Ihre Kunden entstehen dadurch in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
| Vermitteltes Kreditvolumen | Provision (bis zu 6 %) |
|---|---|
| 10.000 € | bis zu 600 € |
| 20.000 € | bis zu 1.200 € |
| 50.000 € | bis zu 3.000 € |
Beispielwerte zur Veranschaulichung bei 6 %. Die tatsächliche Höhe ist i.d.R. abhängig von Bank, Produkt und Volumen und stellt keine Zusicherung im Einzelfall dar.
Da die Provision am Volumen hängt, lohnt sich der Blick auf Umschuldungen und größere Vorhaben. Wie sich Sätze und Auszahlung im Detail gestalten, klären wir individuell, siehe auch Provisionsmodell.
Erfolgreich Privatkredite vermitteln
Gerade zu Beginn entscheidet die eigene Struktur über den Erfolg. Diese Punkte aus der Praxis helfen, mehr Anfragen sauber abzuschließen:
- Bonität früh einschätzen. Einkommen, laufende Verpflichtungen und SCHUFA realistisch prüfen, das vermeidet Absagen in später Phase.
- Umschuldungen aktiv ansprechen. Kunden mit mehreren laufenden Krediten profitieren oft von einer Zusammenfassung, ein starker Beratungsanlass.
- Mehrere Kreditgeber vergleichen. Nicht jede Bank bewertet Selbstständige oder Bestandskunden gleich, ein breites Netzwerk erhöht die Trefferquote.
- Unterlagen standardisieren. Eine feste Checkliste je Fall beschleunigt die Zusage und spart Zeit.
- Transparent beraten. Klare Angaben zu Effektivzins, Laufzeit und Widerrufsrecht schaffen Vertrauen und erfüllen den Verbraucherschutz.
Privatkredite laufen über § 34c, Immobiliendarlehen über § 34i GewO. Beides ist nicht dasselbe, und eine Erlaubnis deckt nicht automatisch die andere Tätigkeit ab. Wer beide Bereiche bedienen will, braucht die jeweils passende Erlaubnis.
In 4 Schritten startklar
Anmelden
Eckdaten unverbindlich über die Partner-Anmeldung senden.
Prüfen
Abgleich Ihrer Erlaubnis nach § 34c GewO und Gewerbeanmeldung.
Freischalten
Zugang zur Plattform, in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Vermitteln
Ersten Ratenkredit beraten und digital beantragen.
Was Sie für die Vermittlung brauchen
Für die gewerbliche Vermittlung von Privatkrediten ist derzeit eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO erforderlich. In der Regel benötigen Sie:
- Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO für die Darlehensvermittlung.
- Persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse.
- Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
- Beachtung der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) mit den zugehörigen Aufzeichnungs- und Informationspflichten.
Ein Sachkundenachweis ist für die aktuelle § 34c-Erlaubnis nicht vorgeschrieben, weshalb auch Quereinsteiger starten können.
Mit Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie wird die Vermittlung von Verbraucherkrediten künftig im neuen § 34k GewO geregelt, dann zusätzlich mit Sachkundenachweis, Eintragung im Vermittlerregister und Weiterbildungspflicht. Bestehende § 34c-Erlaubnisse gelten über eine Übergangsregelung fort (Antrag auf § 34k in der Regel bis 31.05.2027, alte Erlaubnis längstens bis 19.11.2027). Wir empfehlen, den Wechsel frühzeitig vorzubereiten.
Konkrete Konditionen und den Ablauf besprechen wir individuell und transparent, ohne überzogene Versprechen.
Ein Partner für Finanzierung und Kredit
iBaufi ist eine B2B-Plattform für Vermittler mit Sitz in Ismaning bei München. Neben der Baufinanzierung unterstützen wir Sie bei der Vermittlung von Privatkrediten, mit digitaler Abwicklung, Kreditgeber-Netzwerk und Betreuung, ohne Mindestumsatz.
Fragen? anfrage@ibaufi.com
Begriffe kurz erklärt
Häufige Fragen zur Privatkredit-Vermittlung
Brauche ich eine Erlaubnis, um Privatkredite zu vermitteln?
Ja. Für die gewerbliche Vermittlung von Privatkrediten ist derzeit eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen § 34c und § 34i GewO?
§ 34c gilt für die Vermittlung von Privat- und Konsumentenkrediten, § 34i für Immobiliardarlehen (Baufinanzierung). Eine Erlaubnis deckt nicht automatisch die andere Tätigkeit ab.
Was ändert sich mit dem neuen § 34k GewO?
Ab dem 20.11.2026 wird die Verbraucherkreditvermittlung im neuen § 34k GewO geregelt, dann zusätzlich mit Sachkundenachweis, Vermittlerregister und Weiterbildungspflicht. Bestehende § 34c-Erlaubnisse gelten über eine Übergangsregelung fort, ein Antrag auf § 34k ist in der Regel bis 31.05.2027 zu stellen.
Wie hoch ist die Provision?
Bis zu 6 % des vermittelten Kreditvolumens. Der konkrete Satz hängt von Bank, Produkt und Volumen ab.
Wer zahlt die Provision, der Kunde oder die Bank?
Die Provision wird üblicherweise von der Bank gezahlt, die den Kredit vergibt. Für Ihre Kunden entstehen dadurch in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
Gibt es einen Mindestumsatz oder fixe Kosten?
Nein. Sie starten ohne Umsatzvorgaben und ohne fixe Grundgebühr, das eignet sich auch nebenberuflich.
Wie schnell bin ich startklar?
Nach vollständigen Unterlagen erfolgt die Freischaltung in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Brauche ich für § 34c einen Sachkundenachweis?
Für die aktuelle § 34c-Erlaubnis ist kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Mit dem künftigen § 34k GewO ist ein Sachkundenachweis vorgesehen.
Kann ich als Quereinsteiger starten?
Ja. Da die aktuelle § 34c-Erlaubnis keinen Sachkundenachweis verlangt, ist der Einstieg auch ohne einschlägige Ausbildung möglich. Persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse sind Voraussetzung.
Welche Kredite kann ich vermitteln?
Ratenkredite zur freien Verwendung, Umschuldungen sowie Anschaffungs- und KFZ-Kredite. Immobiliendarlehen laufen dagegen über § 34i GewO.
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Bis zu 6 % Provision, digitale Abwicklung, breites Kreditgeber-Netzwerk, ohne Mindestumsatz.
Jetzt Partner werdenOder per E-Mail an anfrage@ibaufi.com. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.