Privatkredite vermitteln als Kreditvermittler | iBaufi
Für Kreditvermittler

Privatkredite vermitteln, als selbstständiger Kreditvermittler

Vermitteln Sie Ratenkredite und Konsumentenkredite über iBaufi: digitale Abwicklung, ein breites Netzwerk an Banken und Kreditgebern und eine Provision von bis zu 6 %, ohne Mindestumsatz.

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● bis zu 6 % Provision● Erlaubnis nach § 34c● ohne Mindestumsatz
bis 6 %Provision vom Volumen
§ 34cErlaubnis erforderlich
~48 Std.Freischaltung i.d.R.
0 €Mindestumsatz
✓ Digitale Abwicklung ✓ Breites Kreditgeber-Netzwerk ✓ Kein Mindestumsatz ✓ Persönliche Betreuung
Überblick

Was bedeutet es, Privatkredite zu vermitteln?

Als Kreditvermittler bringen Sie Kreditnehmer und Banken zusammen und finden für Ihre Kunden den passenden Ratenkredit, digital und ohne eigene Bankanbindungen.

Privatkredite, auch Konsumenten- oder Ratenkredite genannt, sind Darlehen zur freien Verwendung, die nicht durch eine Immobilie besichert sind. Als Vermittler erfassen Sie den Bedarf Ihrer Kunden, vergleichen Angebote verschiedener Kreditgeber und begleiten den Antrag bis zum Abschluss. Über iBaufi nutzen Sie dafür eine digitale Abwicklung und ein breites Netzwerk an Banken und Kreditgebern, statt einzelne Verträge selbst aufzubauen.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Baufinanzierung: Immobiliendarlehen fallen unter § 34i GewO, die Vermittlung von Privatkrediten dagegen aktuell unter § 34c GewO. Wer beides anbieten möchte, kombiniert die passenden Erlaubnisse. Für die Immobilienseite finden Sie alles im Baufinanzierung Partnerprogramm.

Experten-Tipp: Erlaubnis vor dem ersten Fall klären

Für die gewerbliche Vermittlung von Privatkrediten ist derzeit eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO nötig. Klären Sie diesen Punkt vorab, ein Start ohne Mindestumsatz nimmt Ihnen dann den wirtschaftlichen Druck beim Aufbau.

Vorteile

Ihre Vorteile als Kreditvermittler mit iBaufi

Bis zu 6 % Provision

Attraktive Vergütung, berechnet auf das vermittelte Kreditvolumen, abhängig von Bank, Produkt und Volumen.

Transparente Abrechnung

Nachvollziehbare Vergütung ohne fixe Grundgebühren, klar dokumentiert je Vermittlung.

Digitale Abwicklung

Erfassung, Vergleich und Antrag laufen digital und strukturiert, mit wenigen Klicks.

Breites Kreditgeber-Netzwerk

Zugang zu vielen Banken und Kreditgebern, mehr Auswahl bedeutet passendere Angebote.

Kein Mindestumsatz

Keine Umsatzvorgaben, keine fixe Grundgebühr, auch nebenberuflich planbar.

Persönliche Betreuung

Ein fester Ansprechpartner unterstützt Sie bei Einrichtung, ersten Fällen und laufenden Fragen.

Produkte

Welche Privatkredite Sie vermitteln

Ratenkredite zur freien Verwendung

Klassische Konsumentenkredite ohne Zweckbindung, für Anschaffungen, Ausgleich oder größere Vorhaben. Der häufigste Anwendungsfall in der Vermittlung.

Umschuldung und Ablösung

Bestehende Kredite zu besseren Konditionen zusammenfassen. Für viele Kunden ein starker Beratungsanlass, gerade bei mehreren laufenden Raten.

Anschaffungs- und KFZ-Kredite

Finanzierungen für Fahrzeug, Einrichtung oder Technik, oft mit klarer Verwendung und einfacher Kalkulation.

Regelkonform und seriös

Die Vermittlung erfolgt transparent und dokumentiert, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zum Verbraucherschutz.

Provision

Bis zu 6 % Provision, so setzt sich Ihre Vergütung zusammen

Ihre Vergütung berechnet sich in der Regel als Prozentsatz des vermittelten Kreditvolumens und kann bis zu 6 % betragen. Der konkrete Satz hängt von Bank, Produkt und Volumen ab. Bezahlt wird die Provision üblicherweise von der Bank, für Ihre Kunden entstehen dadurch in der Regel keine zusätzlichen Kosten.

Vermitteltes KreditvolumenProvision (bis zu 6 %)
10.000 €bis zu 600 €
20.000 €bis zu 1.200 €
50.000 €bis zu 3.000 €

Beispielwerte zur Veranschaulichung bei 6 %. Die tatsächliche Höhe ist i.d.R. abhängig von Bank, Produkt und Volumen und stellt keine Zusicherung im Einzelfall dar.

Experten-Tipp: Volumen statt Einzelabschluss denken

Da die Provision am Volumen hängt, lohnt sich der Blick auf Umschuldungen und größere Vorhaben. Wie sich Sätze und Auszahlung im Detail gestalten, klären wir individuell, siehe auch Provisionsmodell.

Profi-Wissen

Erfolgreich Privatkredite vermitteln

Gerade zu Beginn entscheidet die eigene Struktur über den Erfolg. Diese Punkte aus der Praxis helfen, mehr Anfragen sauber abzuschließen:

  • Bonität früh einschätzen. Einkommen, laufende Verpflichtungen und SCHUFA realistisch prüfen, das vermeidet Absagen in später Phase.
  • Umschuldungen aktiv ansprechen. Kunden mit mehreren laufenden Krediten profitieren oft von einer Zusammenfassung, ein starker Beratungsanlass.
  • Mehrere Kreditgeber vergleichen. Nicht jede Bank bewertet Selbstständige oder Bestandskunden gleich, ein breites Netzwerk erhöht die Trefferquote.
  • Unterlagen standardisieren. Eine feste Checkliste je Fall beschleunigt die Zusage und spart Zeit.
  • Transparent beraten. Klare Angaben zu Effektivzins, Laufzeit und Widerrufsrecht schaffen Vertrauen und erfüllen den Verbraucherschutz.
Typischer Fehler: § 34c mit § 34i verwechseln

Privatkredite laufen über § 34c, Immobiliendarlehen über § 34i GewO. Beides ist nicht dasselbe, und eine Erlaubnis deckt nicht automatisch die andere Tätigkeit ab. Wer beide Bereiche bedienen will, braucht die jeweils passende Erlaubnis.

Ablauf

In 4 Schritten startklar

  1. Anmelden

    Eckdaten unverbindlich über die Partner-Anmeldung senden.

  2. Prüfen

    Abgleich Ihrer Erlaubnis nach § 34c GewO und Gewerbeanmeldung.

  3. Freischalten

    Zugang zur Plattform, in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

  4. Vermitteln

    Ersten Ratenkredit beraten und digital beantragen.

Voraussetzungen & Recht

Was Sie für die Vermittlung brauchen

Für die gewerbliche Vermittlung von Privatkrediten ist derzeit eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO erforderlich. In der Regel benötigen Sie:

  • Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO für die Darlehensvermittlung.
  • Persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse.
  • Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
  • Beachtung der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) mit den zugehörigen Aufzeichnungs- und Informationspflichten.

Ein Sachkundenachweis ist für die aktuelle § 34c-Erlaubnis nicht vorgeschrieben, weshalb auch Quereinsteiger starten können.

Rechtlicher Ausblick: neuer § 34k GewO ab 20.11.2026

Mit Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie wird die Vermittlung von Verbraucherkrediten künftig im neuen § 34k GewO geregelt, dann zusätzlich mit Sachkundenachweis, Eintragung im Vermittlerregister und Weiterbildungspflicht. Bestehende § 34c-Erlaubnisse gelten über eine Übergangsregelung fort (Antrag auf § 34k in der Regel bis 31.05.2027, alte Erlaubnis längstens bis 19.11.2027). Wir empfehlen, den Wechsel frühzeitig vorzubereiten.

Konkrete Konditionen und den Ablauf besprechen wir individuell und transparent, ohne überzogene Versprechen.

Über iBaufi

Ein Partner für Finanzierung und Kredit

iBaufi ist eine B2B-Plattform für Vermittler mit Sitz in Ismaning bei München. Neben der Baufinanzierung unterstützen wir Sie bei der Vermittlung von Privatkrediten, mit digitaler Abwicklung, Kreditgeber-Netzwerk und Betreuung, ohne Mindestumsatz.

Fragen? anfrage@ibaufi.com

Sitz: Ismaning bei München
Geschäftsführer: Baltasar Reinisch
Bereich: Privatkredite & Baufinanzierung
Mindestumsatz: keiner
Kontakt: anfrage@ibaufi.com
Fachwissen

Begriffe kurz erklärt

RatenkreditDarlehen mit fester monatlicher Rate und Laufzeit, meist zur freien Verwendung und ohne Immobiliensicherheit.
KonsumentenkreditSammelbegriff für Privatkredite an Verbraucher, etwa für Anschaffungen oder Umschuldungen.
EffektivzinsJährlicher Gesamtkostensatz eines Kredits, der Angebote auf einheitlicher Basis vergleichbar macht.
Bonität und SCHUFAEinschätzung der Kreditwürdigkeit anhand von Einkommen, Verpflichtungen und Auskunfteidaten.
UmschuldungAblösung bestehender Kredite durch ein neues, oft günstigeres Darlehen, häufig zur Senkung der Monatsrate.
WiderrufsrechtGesetzliches Recht des Verbrauchers, einen Kreditvertrag innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
SECCIStandardisiertes europäisches Merkblatt mit den wesentlichen Informationen zu einem Verbraucherkredit vor Vertragsschluss.
FAQ

Häufige Fragen zur Privatkredit-Vermittlung

Brauche ich eine Erlaubnis, um Privatkredite zu vermitteln?

Ja. Für die gewerbliche Vermittlung von Privatkrediten ist derzeit eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen § 34c und § 34i GewO?

§ 34c gilt für die Vermittlung von Privat- und Konsumentenkrediten, § 34i für Immobiliardarlehen (Baufinanzierung). Eine Erlaubnis deckt nicht automatisch die andere Tätigkeit ab.

Was ändert sich mit dem neuen § 34k GewO?

Ab dem 20.11.2026 wird die Verbraucherkreditvermittlung im neuen § 34k GewO geregelt, dann zusätzlich mit Sachkundenachweis, Vermittlerregister und Weiterbildungspflicht. Bestehende § 34c-Erlaubnisse gelten über eine Übergangsregelung fort, ein Antrag auf § 34k ist in der Regel bis 31.05.2027 zu stellen.

Wie hoch ist die Provision?

Bis zu 6 % des vermittelten Kreditvolumens. Der konkrete Satz hängt von Bank, Produkt und Volumen ab.

Wer zahlt die Provision, der Kunde oder die Bank?

Die Provision wird üblicherweise von der Bank gezahlt, die den Kredit vergibt. Für Ihre Kunden entstehen dadurch in der Regel keine zusätzlichen Kosten.

Gibt es einen Mindestumsatz oder fixe Kosten?

Nein. Sie starten ohne Umsatzvorgaben und ohne fixe Grundgebühr, das eignet sich auch nebenberuflich.

Wie schnell bin ich startklar?

Nach vollständigen Unterlagen erfolgt die Freischaltung in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Brauche ich für § 34c einen Sachkundenachweis?

Für die aktuelle § 34c-Erlaubnis ist kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Mit dem künftigen § 34k GewO ist ein Sachkundenachweis vorgesehen.

Kann ich als Quereinsteiger starten?

Ja. Da die aktuelle § 34c-Erlaubnis keinen Sachkundenachweis verlangt, ist der Einstieg auch ohne einschlägige Ausbildung möglich. Persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse sind Voraussetzung.

Welche Kredite kann ich vermitteln?

Ratenkredite zur freien Verwendung, Umschuldungen sowie Anschaffungs- und KFZ-Kredite. Immobiliendarlehen laufen dagegen über § 34i GewO.

Jetzt Privatkredite vermitteln

Bis zu 6 % Provision, digitale Abwicklung, breites Kreditgeber-Netzwerk, ohne Mindestumsatz.

Jetzt Partner werden

Oder per E-Mail an anfrage@ibaufi.com. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

Hinweis: Die gewerbliche Vermittlung von Privatkrediten setzt derzeit eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO voraus. Ab dem 20.11.2026 gilt der neue § 34k GewO mit weitergehenden Anforderungen (u. a. Sachkundenachweis, Vermittlerregister, Weiterbildung); für bestehende § 34c-Erlaubnisse gelten Übergangsregelungen. Genannte Provisionssätze und Bearbeitungszeiten sind Richtwerte bzw. abhängig von Bank, Produkt und Volumen und stellen keine Zusicherung im Einzelfall dar. Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.